Text aus dem Indikatorenbericht 2022
Datengrundlage des Indikators sind die Statistiken der Entwicklungszusammenarbeit, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vom Statistischen Bundesamt erstellt werden. Die Anrechenbarkeit einer Leistung als öffentliche Entwicklungsausgabe (ODA) ist durch Richtlinien des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – Development Assistance Commitee, OECD-DAC) definiert. ODA sind öffentliche Leistungen, die zu günstigen (konzessionären) Bedingungen mit dem Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern vergeben werden. Zur ODA zählen vor allem Ausgaben für die finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, humanitäre Hilfe sowie Beiträge für Entwicklungszusammenarbeit an multilaterale Institutionen, wie zum Beispiel die Vereinten Nationen (VN), die Europäische Union (EU), die Weltbankgruppe oder regionale Entwicklungsbanken. Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausgaben für Friedensmissionen, Schuldenerleichterungen sowie bestimmte Ausgaben im Geberland, wie Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern, Flüchtlingskosten im Inland oder Ausgaben für entwicklungsspezifische Forschung, ODA-anrechenbar. Die Liste der Länder, die ODA empfangen können, wird vom OECD-DAC definiert. Sie umfasst die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDCs) sowie weitere Länder mit niedrigem und mittlerem Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, sodass Länder in die Liste aufgenommen werden als auch herausfallen.
2018 fand eine Änderung der Bewertung für Schuldeninstrumente (Darlehen, Anleihen und Schuldenerleichterungen) statt, bei der das bisherige Brutto-Netto-Prinzip durch die Zuschussäquivalent-Methode abgelöst wurde. Bei dieser Methode wird der Zuschussanteil eines Schuldeninstruments unter anderem aus Zinssatz und Laufzeit ermittelt, und nur er wird angerechnet. Durch die neue Bewertungsmethode soll beispielsweise die Vergleichbarkeit von Darlehen und Zuschüssen gewährleistet werden.
Die ODA Deutschlands betrugen 2021 27,3 Milliarden Euro (vorläufige Ergebnisse) und lagen damit höher als noch 2020 (25,2 Milliarden Euro). Der ODA-Anteil am deutschen BNE lag in 2021 bei 0,74 % (2020: 0,73 %). Das Ziel von 0,70 % wurde 2020 und 2021 erreicht. Im Vergleich dazu beliefen sich die Netto-ODA-Leistungen (bis 2017 gültige Berechnungsmethode) im Jahr 2021 auf rund 26,6 Milliarden Euro. Während sich das BNE gegenüber 2010 um das Anderthalbfache erhöhte, haben sich die Netto-ODA-Leistungen im gleichen Zeitraum fast verdreifacht.
Im internationalen Vergleich war Deutschland 2021 absolut gesehen erneut zweitgrößter Geber hinter den USA und vor Japan (vorläufige Ergebnisse). Die ODA-Quote der USA lag mit 0,18 % jedoch unter dem Durchschnitt der DAC-Mitgliedsländer von 0,33 %. Im Hinblick auf die ODA-Quote lag Deutschland auf Platz 4 der damals 29 DAC-Mitgliedsländer. Das internationale Ziel von 0,70 % erreichten nach vorläufigen Ergebnissen 2021 ebenfalls die DAC-Länder Luxemburg (0,99 %), Norwegen (0,93 %), Schweden (0,92 %) und Dänemark (0,70 %).
Neben der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit werden auch von privater Seite Eigenmittel, zum Beispiel von Kirchen, Stiftungen und Verbänden, aufgewendet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Beiträge und Spenden. Diese private Entwicklungszusammenarbeit, die nicht ODA-relevant ist, belief sich 2020 auf 1,3 Milliarden Euro, was einem Anteil von 0,04 % am BNE entsprach. Private Direktinvestitionen in den Entwicklungsländern betrugen 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2020.