Text aus dem Indikatorenbericht 2022
Die Schulden des Staates werden von der Bundesbank gemäß Vorgaben des Maastricht-Vertrages zweimal jährlich basierend auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ermittelt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen wird im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) im Statistischen Bundesamt berechnet.
Die Schuldenstandsquote wird sowohl von der Situation der öffentlichen Haushalte als auch von der wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Bei gleichbleibenden öffentlichen Schulden sinkt die Schuldenstandsquote daher umso schneller, je stärker das BIP wächst. Andersrum kann die Schuldenstandsquote auch steigen, wenn sich die absoluten Schulden verringern, das BIP aber im gleichen Zeitraum einen stärkeren Rückgang aufweist. Unberücksichtigt ist hingegen die implizite Staatsverschuldung, das heißt die zukünftig zugesicherten, jedoch noch nicht geleisteten Zahlungsverpflichtungen des Staates.
Die Schuldenstandsquote in Deutschland lag zwischen den Jahren 2003 und 2018 über dem für die Europäische Union (EU) vorgeschriebenen Wert. Nachdem sie aufgrund der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte von 67,5 % im Jahr 2005 auf 64,2 % im Jahr 2007 zurückgegangen war, stieg sie bis zum Jahr 2010 auf einen Höchststand von 82,0 % an. Der Anstieg ist im Zusammenhang mit der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise zu sehen. Seit 2012 nahm die Schuldenstandsquote kontinuierlich ab und unterschritt erstmals 2019 mit 58,9 % wieder den Referenzwert des Maastricht-Vertrags in Höhe von 60 %. Infolge der Corona-Pandemie stieg die Schuldenstandsquote wieder deutlich an und lag im Jahr 2020 bei 68,0 % und für das Jahr 2021 bei 68,6 %.
Im europäischen Vergleich unterschritten 13 EU-Staaten im Jahr 2021 den Referenzwert von 60 %. Im EU-Durchschnitt lag die Schuldenstandsquote für das Jahr 2021 bei 87,9 %. Die höchsten Schuldenstandsquoten wiesen Griechenland (194,5 %) und Italien (150,3 %) auf; die niedrigste Estland mit 17,6 %.
Während die konsolidierten Schulden des Gesamtstaates seit 1991 kontinuierlich stiegen, verringerten sich diese erstmals im Jahr 2013 und dann seit 2015 kontinuierlich. Im Jahr 2019 lagen die konsolidierten Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes bei 2 047 Milliarden Euro. Bis 2021 stiegen diese infolge der Corona-Pandemie auf 2 472 Milliarden Euro an und erreichten damit den Höchststand seit 1991. Verteilt auf die Bevölkerung Deutschlands ergaben sich für das Jahr 2021 rechnerisch 29 708 Euro Schulden je Einwohnerin bzw. Einwohner; 1991 lag dieser Wert noch bei 7 730 Euro.
Die nicht konsolidierten Schulden betrugen für das Jahr 2021 2 486 Milliarden Euro. Diese verteilten sich zu 67,0 % auf den Bund, zu 26,7 % auf die Länder und zu 6,3 % auf die Gemeinden. Die Schulden der Sozialversicherung beliefen sich auf 392 Millionen Euro (0,0 %).
Den Schulden des Staates stehen auf der Aktivseite der Vermögensbilanz die Vermögensgüter (Sach- und Geldvermögen) gegenüber. Nach der Vermögensrechnung des Statistischen Bundesamtes hatten die Sachanlagen im Jahr 2020 einen Vermögenswert (nach Abschreibungen) von 1 509 Milliarden Euro. Die größte Vermögensposition des Staates waren die Bauten (Straßen, Schulen, öffentliche Gebäude) mit 1 284 Milliarden Euro, was über ein Drittel des gesamten Vermögens des Staates ausmachte (34,4 %). Das Geldvermögen betrug 1 555 Milliarden Euro (2020). Darunter bildeten die Wertpapiere den größten Vermögenswert (52,0 %).