Text aus dem Indikatorenbericht 2022
Die kurzwelligen Sonnenstrahlen werden von den verschiedenen Treibhausgasen (THG) in der Atmosphäre transmittiert und von der Erdoberfläche als langwellige Wärmestrahlung reflektiert. Die THG absorbieren und emittieren die von der Erde ausgehende Infrarotstrahlung in unterschiedlichen Wellenbereichen, mit unterschiedlicher Intensität und haben eine unterschiedliche Verweilzeit in der Atmosphäre. Daher tragen die Konzentrationen der einzelnen THG in unterschiedlichem Maße zum Treibhauseffekt bei. Um die Wirkung der Emissionen von verschiedenen THG dennoch vergleichen und zusammenfassen zu können, wird versucht ihre Wirkung auf die globale Erwärmung mittels „CO₂-Äquivalenten“ zu beziffern. Durch die Zusammenfassung sind jedoch die Entwicklungen der THG im Einzelnen nicht ersichtlich, da die negative Entwicklung des einen THG durch die positive Entwicklung eines anderen THG überlagert werden kann.
Die Daten werden jährlich durch das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen der Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC: United Nations Framework Convention on Climate Change) dem Pariser Übereinkommen1 und dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zur Verfügung gestellt. Die Emissionsermittlung und ‑berichterstattung unterliegt einem umfassenden Qualitätsmanagement.
Die Berechnung erfolgt nach dem Verursacher- und Territorialkonzept. Für alle THG und Luftschadstoffe wurden somit alle relevanten Emissionsquellen innerhalb Deutschlands ermittelt. Für diese Quellen wurde untersucht, wie hoch die Emissionen unter bestimmten Voraussetzungen sind. Daraus resultiert ein spezifischer Emissionsfaktor, der durch Multiplikation mit den Aktivitätsdaten der Quelle die Emissionsmenge ergibt.
Zu beachten ist, dass der Indikator gemäß Kyoto-Protokoll nicht die CO₂-Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft ausweist. Auch die Seeschifffahrt und der internationale Flugverkehr werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Betrachtet man die Entwicklung der Jahre 2015 bis 2021, so hat sich der Indikator nicht stabil entwickelt. Im Jahr 2015 und 2016 stiegen die Emissionswerte von THG jeweils geringfügig um 0,3 Prozentpunkte an. Seit dem Jahr 2017 sanken diese jedoch deutlich, 2017 um 1,3, 2018 um 2,8, 2019 um 4,1 und 2020 um 5,7 Prozentpunkte. Das Ziel für 2020 – eine Reduktion um 40 % gegenüber 2008 – konnte somit mit einer Reduktion um 41,3 % erreicht werden. Dies ist insbesondere auf Rückgänge im Verkehr und in der Industrieproduktion während der Corona-Pandemie zurückzuführen. Im Jahr 2021 sind die Treibhausgasemissionen wieder um 2,6 Prozentpunkte angestiegen. Langfristig zeigt sich nach den vorläufigen Emissionsdaten laut KSG im Jahr 2021 ein Rückgang um insgesamt 38,7 % gegenüber 1990. Bei Fortsetzung der Entwicklung der letzten fünf Berichtsjahre ist das Erreichen des Ziels für 2030 – eine Reduktion um 65 % gegenüber 1990 – nicht möglich. Auch das ehemalige Ziel der Regierung einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 würde bei einer Fortschreibung des Trends nicht erreicht werden.
Den weitaus größten Anteil am gesamten Ausstoß von THG hatte 2021 das Kohlendioxid mit 88,6 %, im Jahr 1990 waren es 84,7 %. Methan trug zuletzt mit 6,3 %, Lachgas mit 3,6 % und die fluorierten Treibhausgase als Summe mit 1,5 % bei. Der mit Abstand größte Teil der CO₂-Emissionen entsteht bei der Gewinnung von Strom und Wärme. Methan und Lachgas entweichen hauptsächlich in der landwirtschaftlichen Produktion.
1 Das Kyoto-Protokoll ist Ende 2020 abgelaufen. Für die Zeit nach 2020 einigten sich die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention auf ein neues Abkommen, das Pariser Übereinkommen, das das Kyoto-Protokoll ersetzt.