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Datenquelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Anmerkung: Anpassung des Zieljahres und -wertes von vier Milliarden Euro bis 2020 gemäß Grundsatzbeschluss 2022.

Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Der Indikator umfasst die Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen (THG), zur Anpassung an den Klimawandel sowie klimarelevante Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität und zum Waldschutz (Projekte zum Schutz, zu nachhaltiger Nutzung und Wiederaufforstung von Wald im Rahmen des REDD+-Regelwerks). Die Maßnahmen erfolgen vorrangig in Entwicklungs- und Schwellenländern und werden aus deutschen Haushaltsmitteln (seit 2017 einschließlich der Schenkungsäquivalente von Entwicklungskrediten) finanziert.

Ziel und Intention

Absicht der Bundesregierung ist es, ihre internationale Klimafinanzierung bis 2025 auf sechs Milliarden Euro1 aus Haushaltsmitteln zu erhöhen und somit den Sollwert von zwei Milliarden Euro des Jahres 2014 zu verdreifachen. In den Entscheidungen, welche das Klimaabkommen von Paris begleiteten, wurde die Zusage der Industrieländer von 2009 bekräftigt, ab dem Jahr 2020 bis 2025 gemeinsam 100 Milliarden US-Dollar aus öffentlichen und durch öffentliche Mittel mobilisierten privaten Quellen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern bereitzustellen.

1Anpassung des Zieljahres und ‑wertes von vier Milliarden Euro bis 2020 gemäß Grundsatzbeschluss 2022.

Datenstand

Der Indikatorenbericht 2022 hat den Datenstand 31.10.2022. Die Daten auf dieser Plattform wurden zuletzt im September 2024 aktualisiert, sodass online aktuellere Daten verfügbar sein können als im Indikatorenbericht 2022 veröffentlicht.

Text aus dem Indikatorenbericht 2022 

Die Daten des Indikators sind der Berichterstattung zur EU-Verordnung über ein System für die Überwachung von Treibhausgasen (THG) entnommen. Datenquelle der jährlich erhobenen Daten ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das in diesem Kontext auch über die Klimafinanzierung anderer Bundesministerien berichtet. Dabei werden für die Berechnung der Ausgaben für bilaterale Klimafinanzierung die Zusagen, für multilaterale Klimafinanzierung sowie für Beiträge zu Energie- und Klimafonds die tatsächlichen Auszahlungen zugrunde gelegt. Der Indikator beinhaltet darüber hinaus die anteilig zuzurechnende Klimafinanzierung, welche sich aus deren Beiträgen zu multilateralen Fonds bei Entwicklungsbanken ergibt. Sofern die Klimafinanzierung schwerpunktmäßig Entwicklungsländern zugutekommt, ist sie Teil der öffentlichen Entwicklungsausgaben (siehe Indikator 17.1 „Anteil öffentlicher Entwicklungsausgaben am Bruttonationaleinkommen“).

Im Jahr 2021 wurden aus deutschen Haushaltsmitteln 5,34 Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung zur Reduzierung von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel zugesagt bzw. bereitgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Klimafinanzierung 5,09 Milliarden Euro betrug, ist ein Anstieg um 4,9 % zu verzeichnen. Das Ziel des Indikators von sechs Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 wird bei Fortführung der bisherigen Entwicklung voraussichtlich erreicht. Das ursprüngliche Ziel – von vier Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 – wurde bereits 2019 mit Zahlungen in Höhe von 4,34 Milliarden Euro erreicht. 36 % der Klimafinanzierungsmittel flossen 2021 in die Emissionsminderung und 33 % in die Anpassung an den Klimawandel. Mit den verbleibenden 30 % wurden bereichsübergreifende Projekte finanziert. Da die bereichsübergreifenden Projekte gleichermaßen minderungs- als auch anpassungsrelevant sind, ergibt sich nach Aufteilung dieser, dass – wie in den Jahren zuvor – auch 2021 mehr Mittel für Minderungsvorhaben (51 %) als für Anpassungsvorhaben (49 %) aufgewendet wurden.

Über multilaterale Kanäle wurden 18 % (971 Millionen Euro) der Klimafinanzierung im Jahr 2021 bereitgestellt. Davon können Deutschland 268 Millionen Euro auf Basis der klimarelevanten Anteile der deutschen Beiträge zu den multilateralen Entwicklungsbanken, der Globalen Umweltfazilität und dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung zugerechnet werden. Die verbleibenden 703 Millionen Euro stellt Deutschland über multilaterale Einrichtungen und Beiträge für internationale Klimafonds bereit.

Neben der öffentlichen Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln stellen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG) ebenfalls klimabezogene Kredite und andere Finanzierungen aus Marktmitteln bereit. Diese stellen die „mobilisierte öffentliche Klimafinanzierung“ dar und sind nicht im Indikator enthalten. Im Jahr 2021 umfassten die so mobilisierten Ressourcen rund 2,59 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,55 Milliarden Euro aus dem Vorjahr. Auch hier wurden mehr Mittel für Minderungsvorhaben (58 %) als für Anpassungsvorhaben (42 %) aufgewendet.

In dieser Übersichtstabelle sind die Bewertungen des Indikators nach Stand der vorhergehenden Jahre dargestellt. Daran lässt sich ablesen, ob das Wettersymbol für einen Indikator in den vergangenen Jahren stabil oder eher volatil war. (Bewertungen aus dem Indikatorenbericht 2022 )

Indikator

13.1.b Internationale Klimafinanzierung zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel

Ziel

Erhöhung der internationalen Klimafinanzierung auf mindestens 6 Mrd. Euro bis spätestens 2025.

Jahr

2021

Bewertung <p>Sonne</p>