3.2.a Emissionen von Luftschadstoffen
Dieser Indikator stellt das ungewichtete, arithmetische Mittel der prozentualen Entwicklung der in Deutschland freigesetzten Emissionen von Schwefeldioxid (SO₂), Stickstoffoxid (NOₓ), Ammoniak (NH₃), flüchtigen organischen Verbindungen (NMVOC) und Feinstaub (PM₂,₅) dar. Die Veränderungsraten der einzelnen Luftschadstoffe fließen dabei gleichwertig in die Berechnung ein – unabhängig davon, dass sie unterschiedliche Ursachen und Wirkungen haben. Daher ist der Indikator nur indirekt an die Einhaltung der gegenüber der Europäischen Union (EU) verpflichtenden Emissionsminderungsziele gekoppelt. Es ist somit möglich, dass die Reduktionsziele des Gesamtindikators erreicht werden, während die Emissionsminderungsziele für einzelne Schadstoffe verfehlt werden.
Die Ausgangsdaten, die als Grundlage für die Berichtspflichten im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention (CLRTAP) sowie der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) dienen, werden jährlich vom Umweltbundesamt (UBA) ermittelt. Im Anschluss bereiten die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes diese Daten weiter auf. Dabei werden die einzelnen Emissionen unter anderem nach verschiedenen Wirtschaftszweigen und den privaten Haushalten differenziert ausgewiesen.
Die Emissionen von Luftschadstoffen insgesamt sind nach vorläufigen Berechnungen bis zum Jahr 2023 im Vergleich zu 2005 um 39,5 % zurückgegangen. Damit entwickelte sich der Indikator in die angestrebte Richtung und würde – bei gleichbleibender Entwicklung – das Ziel erreichen, die Emissionen bis 2030 auf 55 % des Niveaus von 2005 zu reduzieren.
Die Emissionen der einzelnen Schadstoffe reduzierten sich im Zeitraum von 2005 bis 2023 jedoch unterschiedlich stark. Auf Grundlage der Entwicklung der vergangenen Jahre können die von Deutschland gegenüber der EU eingegangenen Reduktionsverpflichtungen bis 2030 für jeden einzelnen Luftschadstoff erreicht werden.
Die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (NMVOC), die überwiegend durch den industriellen Einsatz von Lösungsmitteln verursacht werden, konnten im genannten Zeitraum um 34,9 % deutlich gesenkt werden.
Im angegebenen Zeitraum sanken die Emissionen von Feinstaub (PM₂,₅) um 40,9 %. Im Jahr 2023 entfiel der größte Anteil der Feinstaub-Emissionen auf Haushalte und Kleinverbraucher mit 26,2 %. Die Industrie war für 27,5 % der Emissionen verantwortlich. Auf den Verkehrsbereich entfielen 24,3 % der Feinstaub-Emissionen – das sind 9,4 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2005.
Die Emissionen von Stickstoffoxiden (NOₓ) gingen bis 2023 im Vergleich zu 2005 um 47,3 % zurück und entwickelten sich damit ebenfalls in die angestrebte Richtung. Der Hauptanteil der Stickstoffoxid-Emissionen wurde im Jahr 2023 vor allem durch den Verkehrssektor und die Energiewirtschaft verursacht.
Die Emissionen von Schwefeldioxid (SO₂), die hauptsächlich in der Energiewirtschaft entstehen, sind im betrachteten Zeitraum um 54,1 % zurückgegangen.
Die Emissionen von Ammoniak (NH₃) sind im Jahr 2018 erstmals deutlich unter das Niveau von 2005 gesunken. Im gesamten Betrachtungszeitraum von 2005 bis 2023 beträgt der Rückgang 20,3 %. Zwischen 2005 und 2018 kam es jedoch zeitweise zu einem Anstieg der Ammoniak-Emissionen, wodurch sich im gesamten Zeitraum nur ein moderater Rückgang ergibt. Hauptursache für den Anstieg in diesem Zeitraum war die landwirtschaftliche Bodennutzung, insbesondere die Ausbringung von Gärresten aus der Vergärung von Energiepflanzen. Etwa die Hälfte der Ammoniak-Emissionen ist dieser Quellgruppe zuzuordnen.