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Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Der Indikator stellt die Anzahl der Bewertungen „solide” oder „hoch”, in 11 Kategorien (sog. Immediate Outcomes) bei der Prüfung der Effektivität nationaler Anstrengung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Rating Effectiveness) durch die Financial Action Task Force (FATF) dar.

Intention

Geldwäsche untergräbt die Integrität des Finanzsystems, fördert organisierte Kriminalität und schwächt das Vertrauen in staatliche Institutionen. Terrorismusfinanzierung gefährdet zudem Sicherheit und Stabilität – beides grundlegende Voraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaften und soziale Gerechtigkeit.

Ziel

Verbesserung auf mindestens 8 von 11 möglichen Punkten bis 2029

Art des Ziels

Ziel mit konkretem Zielwert

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

Die Anzahl der als “solide” oder “hoch” bewerteten Kategorien der Effectiveness Bewertung der Financial Action Task Force soll bis 2029 auf mindestens 8 gesteigert werden.

Keine Bewertung möglich. Zu wenig Datenpunkte.

Datenstand

15.01.2025

16.4 Financial Action Task Force (FATF) rating effectiveness

Die Financial Action Task Force (FATF) ist eine internationale Organisation, die 1989 gegründet wurde, um die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (Finanzierung von Massenvernichtungswaffen) zu unterstützen. Sie hat ein Regelwerk aus Standards herausgegeben, zu denen sich über 200 Staaten weltweit verpflichtet haben. Die FATF-Standards umfassen 40 Empfehlungen, die einen wesentlichen Bestandteil der internationalen Bemühungen zur Sicherstellung der Integrität und Sicherheit des globalen Finanzsystems darstellen und in vielen Mitgliedsstaaten als Grundlage für nationale Gesetze dienen. Die FATF führt regelmäßige Evaluierungen in den Mitgliedsstaaten durch, bei denen neben der technischen Umsetzung der Empfehlungen (Technical Compliance) auch die Wirksamkeit (Effectiveness) dieser in der Praxis überprüft und bewertet wird.

Die letzte Deutschlandprüfung im Rahmen des FATF-Evaluierungsprozesses fand von Herbst 2020 bis Juni 2022 statt. Teil des Prüfverfahrens war auch ein Besuch der Prüfer der FATF. Während dieses Besuchs wurden Interviews mit Akteuren sowohl aus dem öffentlichen Sektor (wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF), Justiz, Strafverfolgungsbehörden, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie Aufsichtsbehörden der Länder) als auch mit Akteuren aus dem privaten Sektor (wie Banken und Finanzdienstleister und Berufsgruppen wie Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) geführt. Das Prüfungsverfahren verdeutlicht sowohl die Komplexität als auch die Bedeutung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität im Rahmen der FATF-Bewertung. Die Gesamtkoordination der Deutschlandprüfung lag innerhalb der Bundesregierung beim BMF.

Die Bewertung der Effectiveness erfolgt anhand von elf Zwischenzielen, den sogenannten Immediate Outcomes (IOs), die verschiedene Themenbereiche der Bekämpfung von Finanzkriminalität abdecken. Diese Zwischenziele sind:

Übergreifend

  • IO 1: Risikoverständnis und Koordinierung
  • IO 2: Internationale Kooperation
Verhinderung von Missbrauch (Prävention)
  • IO 3: Aufsichtsbehörden
  • IO 4: Präventivmaßnahmen der Beaufsichtigten
  • IO 5: Wirtschaftlich Berechtigte
Bekämpfung und Verfolgung (Repression)
  • IO 6: Finanzanalyse und ‑ermittlungen
  • IO 7: Geldwäscheermittlungen und Strafverfolgung
  • IO 8: Vermögensabschöpfung bei Geldwäsche
  • IO 9: Terrorismusfinanzierung; Ermittlung und Strafverfolgung
  • IO 10: Finanzsanktionen; Non-Profit-Organisation (NPO)
  • IO 11: Proliferationsfinanzierung.
Jedes Zwischenziel erhält eine Bewertung, die von „gering“ über „moderat“ bis „solide“ und „hoch“ reicht. Für diesen Indikator wird die Gesamtzahl der Zwischenziele angegeben, die mit „solide“ oder „hoch“ bewertet wurden. Änderungen, sowohl positive als auch negative, zwischen den Kategorien „gering“ und „moderat“ sowie zwischen „solide“ und „hoch“ bei einzelnen Zwischenzielen werden daher im nächsten Berichtsjahr durch diesen Indikator nicht erfasst.

Im Rahmen der Deutschlandprüfung 2022 wurden vier der insgesamt elf Zwischenziele (IO 1, IO 2, IO 8 und IO 9) als solide bewertet und damit als bestanden eingestuft. Die übrigen sieben Zwischenziele (IO 3, IO 4, IO 5, IO 6, IO 7, IO 10 und IO 11) erhielten die Bewertung moderat und gelten somit als nicht bestanden. Das politisch festgelegte Ziel für die nächste Deutschlandprüfung im Jahr 2029 ist es, in mindestens acht der elf Zwischenziele eine positive Bewertung zu erreichen.

Im Hinblick auf die technischen Anforderungen der FATF (Technical Compliance) wurden für Deutschland die internationalen Standards als „größtenteils umgesetzt“ bewertet. Von den 40 FATF-Empfehlungen wurden keine bei der Deutschlandprüfung 2022 als „nicht umgesetzt“ angesehen. Lediglich fünf der Empfehlungen galten als „teilweise umgesetzt“. Als Reaktion auf diese Bewertung wurden Nachbesserungen vorgenommen, sodass im Folgebericht 2023 zwei dieser fünf Bewertungen auf „größtenteils umgesetzt“ heraufgestuft werden konnten. Die drei verbleibenden, nur in Teilen umgesetzten Empfehlungen beziehen sich auf die Bereiche „Corresponding banking“, „Transparency and beneficial ownership of legal persons“ und „Statistics“. Im Jahr 2023 galten somit 37 der FATF-Empfehlungen als „größtenteils umgesetzt“ (20) oder „umgesetzt“ (17).