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Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Der Indikator stellt die Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen (THG), zur Anpassung an den Klimawandel sowie klimarelevante Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität und zum Waldschutz (Projekte zum Schutz, zu nachhaltiger Nutzung und Wiederaufforstung von Wald im Rahmen des REDD+-Regelwerks) (in Milliarden EUR) dar. Die Maßnahmen erfolgen vorrangig in Entwicklungs- und Schwellenländern und werden aus deutschen Haushaltsmitteln (seit 2017 einschließlich der Schenkungsäquivalente von Entwicklungskrediten) finanziert.

Intention

In den Entscheidungen, welche das Klimaabkommen von Paris begleiteten, wurde die Zusage der Industrieländer von 2009 bekräftigt, ab dem Jahr 2020 bis 2025 gemeinsam 100 Milliarden US-Dollar aus öffentlichen und durch öffentliche Mittel mobilisierten privaten Quellen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern bereitzustellen.

Ziel

Erhöhung auf jährlich 6 Milliarden Euro bis spätestens 2025

Art des Ziels

Ziel mit konkretem Zielwert

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

Die deutschen Zahlungen zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel sollen bis 2025 auf mindestens 6 Milliarden Euro pro Jahr gesteigert werden.

Ausgehend von der Zielformulierung wurde der politisch festgelegte Zielwert vorzeitig in 2022 erreicht. Obwohl der Wert in 2023 wieder unter den Zielwert gesunken ist, wird bei Beibehaltung der Entwicklung der letzten sechs Jahre der politisch festgelegte Zielwert in 2025 erreicht, sodass der Indikator 13.1.b für das Jahr 2023 mit „Sonne“ bewertet wird.

Bewertung

Wettersymbol Sonne

Datenstand

27.09.2024

13.1.b Internationale Klimafinanzierung zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel

Der Indikator bildet den deutschen Beitrag zur Finanzierung von internationalen klimarelevanten Maßnahmen ab. Dazu zählen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie klimarelevante Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität und zum Schutz von Wäldern. Die Maßnahmen werden aus Mitteln des deutschen Bundeshaushalts finanziert und überwiegend in Entwicklungs- und Schwellenländern umgesetzt. Seit dem Jahr 2017 fließen auch sogenannte Schenkungsäquivalente von Entwicklungskrediten in die Berechnung ein. Dabei handelt es sich um rechnerische Werte, die die finanzielle Vergünstigung im Vergleich zu marktüblichen Konditionen bei zinsverbilligten Darlehen darstellen.

Die Datenbasis stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereit, die auch Informationen zur Klimafinanzierung weiterer Bundesministerien beinhaltet. Für die Berechnung der Ausgaben im Bereich der bilateralen Klimafinanzierung werden die zugesagten Mittel berücksichtigt, während bei multilateraler Klimafinanzierung sowie bei Beiträgen zu Energie- und Klimafonds die tatsächlichen Auszahlungen herangezogen werden. Zusätzlich umfasst der Indikator anteilige Klimafinanzierungen, die sich aus deutschen Beiträgen zu multilateralen Fonds bei Entwicklungsbanken ergeben.

Das politisch festgelegte Ziel besteht darin, ab 2025 jährlich mindestens 6 Milliarden Euro für internationale Klimafinanzierung bereitzustellen, um sowohl Emissionen zu senken als auch Anpassungsmaßnahmen zu fördern. Diese Zielgröße wurde im Jahr 2022 mit 6,39 Milliarden Euro bereits drei Jahre vor dem vorgesehenen Zeitpunkt erreicht. Im Jahr 2023 beliefen sich die zugesagten beziehungsweise bereitgestellten Haushaltsmittel auf 5,66 Milliarden Euro, was einem Rückgang um 11 % und einer erneuten Unterschreitung der Zielmarke entspricht. Das ursprüngliche für diesen Indikator bis 2020 geltende Ziel, die Zahlungen auf vier Milliarden Euro zu erhöhen, wurde bereits 2019 mit Zahlungen in Höhe von 4,34 Milliarden Euro erreicht und seitdem jedes Jahr deutlich überschritten.

Im Jahr 2023 entfielen 57 % der Klimafinanzierung auf Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen und 43 % auf Anpassungsmaßnahmen. Insgesamt wurden Projekte in über 80 Ländern durchgeführt.

Etwa 79 % der Klimafinanzierung (bezogen auf das Finanzvolumen) wurden 2023 im Rahmen bilateraler Zusammenarbeit mit Partnerländern umgesetzt. 21 % der Mittel wurden über multilaterale Kanäle bereitgestellt.

Neben der öffentlichen Klimafinanzierung aus dem Bundeshaushalt stellen auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) klimabezogene Kredite und Finanzierungen aus Marktmitteln zur Verfügung. Diese sogenannten „mobilisierten öffentlichen Klimafinanzierungen“ sind nicht im Indikator enthalten. Im Jahr 2023 beliefen sich diese mobilisierten Mittel auf rund 3,81 Milliarden Euro, im Vergleich zu 3,09 Milliarden Euro im Vorjahr.