8.6 Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Ursprünglich ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) als eigenständiger Berichtsstandard konzipiert worden, nach dem Unternehmen die Möglichkeit hatten, ihre nachhaltigen Praktiken transparent, mit anderen Unternehmen vergleichbar zu machen. Er sollte auch ermöglichen, Investitions- und Kaufentscheidungen an Nachhaltigkeitsaspekten auszurichten. Durch Entwicklungen auf europäischer Ebene hat sich der DNK zu einem Unterstützungsangebot zur Umsetzung der europäischen Berichtsstandards gewandelt.
Seit 2017 sind bestimmte Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Verpflichtung resultiert aus der europäischen CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) und ihrer nationalen Umsetzung, dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Die Richtlinie legt sowohl formale als auch inhaltliche Anforderungen fest und definiert, welche Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet sind. Im Rahmen des „European Green Deal“ wurde die Richtlinie 2022 reformiert (seitdem „Corporate Sustainability Reporting Directive“, CSRD), wodurch der Umfang der Berichtspflicht und die Anzahl der betroffenen Unternehmen ab 2025 schrittweise ausgeweitet werden sollte. Inwiefern die geplante Ausweitung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung noch einmal überarbeitet und gegebenenfalls abgeschwächt wird, ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gegenstand der Diskussion der europäischen Institutionen. Die Europäische Kommission hat dazu am 26. Februar 2025 das so genannte Omnibus-Paket Nachhaltigkeit vorgelegt, das unter anderem eine Begrenzung des Geltungsbereiches der CSRD vorsieht.
Gleichzeitig hat die Europäische Kommission angekündigt, im Laufe des Jahres 2025 einen eigenen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen „Voluntary SME Standard (VSME)“ vorzulegen. Dieser soll auf Unternehmen abzielen, die selbst nicht nach der CSRD berichtspflichtig sind, aber Informationsanforderungen von Vertragspartnern in den Wertschöpfungsketten oder des Kapitalmarktes entsprechen müssen.
Der Indikator zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst die Anzahl solcher Unternehmen, die (noch) nicht nach CSRD berichtspflichtig sind, aber Nachhaltigkeitsberichte beim DNK eingereicht haben. Die Beschränkung auf den DNK gewährleistet einerseits eine transparente Datenverfügbarkeit und vermeidet eine Vermischung oder Doppelzählung von Berichtsstandards. Andererseits kann die Aussagekraft des Indikators dadurch eingeschränkt sein, dass nur einer von mehreren möglichen Standards berücksichtigt wird, obwohl andere eine ähnliche Funktion haben können. Außerdem ist zu beachten, dass die Anzahl der eingereichten DNK-Erklärungen keinen unmittelbaren Rückschluss auf das tatsächliche Ausmaß nachhaltigen Wirtschaftens in den Unternehmen in Deutschland zulässt, sondern lediglich den quantitativen Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach DNK abbildet.
Große Unternehmen mit entsprechender Berichtspflicht werden nicht erfasst. Die freiwillig eingereichten Berichte der verbleibenden Unternehmen gehen ungewichtet in den Indikator ein, ungeachtet von Größe, Wirtschaftszweig oder potenziellen Auswirkungen ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten.
Insgesamt sind in 2023 von 462 Unternehmen Berichte eingereicht worden. Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt der Indikator keine eindeutige Entwicklungsrichtung: 2022 wurden 532 Berichte erfasst, während es 2021 nur 407 Berichte waren. Es ist zudem zu beachten, dass ein Teil der eingereichten Berichte keine Angaben darüber enthält, ob die betreffenden Unternehmen bereits berichtspflichtig sind. Im Jahr 2023 betraf dies 43 Berichte, die möglicherweise auch von Unternehmen stammen, die freiwillig berichten. Die Mehrheit der Berichte im Jahr 2023 wurde von kleineren Unternehmen eingereicht. 256 Berichte, was mehr als die Hälfte des Indikatorwertes ausmacht, stammen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Zudem wurden 69 Berichte von Unternehmen mit 250 bis 499 Mitarbeitenden sowie 102 Berichte von Unternehmen mit 500 bis 4 999 Mitarbeitenden eingereicht.
Eine mögliche Ausweitung der Berichtspflicht gemäß der CSRD wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die Anzahl der Unternehmen haben, die freiwillig Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Einerseits ist zu erwarten, dass größere Unternehmen, die zur Berichterstattung verpflichtet werden, von ihren Zulieferern ebenfalls Nachhaltigkeitsinformationen anfordern. Dies könnte dazu führen, dass auch kleinere Unternehmen in den Wertschöpfungsketten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angehalten werden, obwohl sie nicht offiziell von der Ausweitung der Berichtspflicht betroffen sind. Andererseits werden Unternehmen, die bislang freiwillig über den DNK berichtet haben, aus der Zählung des Indikators herausfallen, sobald sie direkt von der Ausweitung der Berichtspflicht erfasst werden und folglich nicht mehr freiwillig berichten.