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Datenquelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Anmerkung: Die Daten basieren auf einer Sonderauswertung und sind nicht öffentlich zugänglich.

Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Der Indikator stellt die neu zugesagten Projektmittel von Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die Gleichstellung mitberücksichtigen (in Prozent) dar.

Intention

Die Bundesregierung setzt sich international für die Gleichstellung der Geschlechter ein und arbeitet dafür mit verschiedenen Partnern zusammen. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiche Chancen und gleiche Macht für Frauen und Männer sind explizite Ziele deutscher Entwicklungspolitik. Dabei ist es wichtig, neben Vorhaben, deren Hauptziel die Gleichstellung der Geschlechter ist, auch großvolumige Vorhaben etwa für Verkehrsinfrastruktur, soziale Sicherung, Gesundheit, Bildung etc. zu fördern, die Gleichstellungsaspekte als Nebenziel integrieren und so die gesamte Bevölkerung erreichen.

Ziel

Anstieg des Anteils der Geschlechtergleichstellung berücksichtigenden Projektmittel in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bis 2030 auf ab dann mindestens 85 Prozent

Art des Ziels

Ziel mit konkretem Zielwert

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

Der Anteil der Projektmittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit der Geschlechtergleichstellung berücksichtigt soll bis 2030 auf mindestens 85 Prozent gesteigert werden (bezogen auf neu zugesagte Projektmittel).

Keine Bewertung möglich. Zu wenig Datenpunkte.

Datenstand

15.01.2025

5.1.g Anteil der Geschlechtergleichstellung berücksichtigenden Projektmittel in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Die Förderung der Geschlechtergleichstellung ist ein Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), der durch die Zuweisung von Projektmitteln umgesetzt wird, die auf dieses Ziel ausgerichtet sind. Der Anteil der Mittel, die in Projekten der deutschen EZ der Förderung der Geschlechtergleichstellung zugewiesen werden, ist ein Indikator für die Umsetzung nationaler und internationaler Verpflichtungen zur Gleichstellung der Geschlechter.

Seit 1997 ist die OECD-DAC-Kennung (Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für Geschlechtergleichstellung (GG-Kennung) verbindlich, um sicherzustellen, dass Geschlechteraspekte in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden. Die GG-Kennung unterscheidet zwischen Projekten mit der Kennung GG1 und GG2. GG2-Projekte verfolgen die Gleichstellung der Geschlechter als Hauptziel, wobei die Förderung der Geschlechtergleichstellung und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierung wesentliche Ziele des Vorhabens sind. Projekte mit der Kennung GG1 berücksichtigen Geschlechteraspekte als wichtige, jedoch sekundäre Zielsetzung. Um sicherzustellen, dass Geschlechtergerechtigkeit auch in GG1-Projekten relevant ist, verlangt die OECD bei der Vergabe der GG1-Kennung eine Genderanalyse sowie das Vorhandensein von mindestens einem relevanten Output-Indikator.

In den Indikator werden sowohl GG1- als auch GG2-Projekte einbezogen. Während GG2-Projekte eine stärkere Fokussierung auf Geschlechtergleichstellung aufweisen, zeigen GG1-Projekte häufig eine größere Breitenwirksamkeit. GG1-Projekte beinhalten viele großvolumige Vorhaben zum Beispiel in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, soziale Sicherung, Gesundheit und Bildung, bei denen Gleichstellungsaspekte als Nebenziel integriert sind, um die gesamte Bevölkerung zu erreichen.

In den Jahren 2019 bis 2022 lag der Anteil der neu zugesagten Projektmittel deutscher EZ bei denen Geschlechtergleichstellung berücksichtigt wurde zwischen 40 % und 50 %. Im Jahr 2023 stieg der Anteil deutlich an und belief sich zuletzt auf 73,2 %.