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Datenquelle: Bundesministerium der Verteidigung

Anmerkung: Die Daten basieren auf einer Sonderauswertung und sind nicht öffentlich zugänglich.

Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Der Indikator stellt die Anzahl an Personen dar, die seit 2024 insgesamt durch Expertinnen und Experten der Bundeswehr zur Stärkung der Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie dazugehöriger Munition (u. a. Sicherung, Registrierung und Zerstörung von Kleinwaffen und leichten Waffen) in besonders betroffenen Weltregionen ausgebildet wurden.

Intention

Ohne Frieden kann es keine nachhaltige Entwicklung geben und ohne nachhaltige Entwicklung keinen Frieden – dies betont die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in ihrer Präambel. Mit der Ausbildung von Personal zur Stärkung der Kleinwaffenkontrolle und Munitionssicherheit leistet Deutschland in einem konkreten Teilbereich einen Beitrag zur Friedenssicherung.

Ziel

Von 2024 bis 2030 Ausbildung von mindestens 1 000 Personen durch Expertinnen und Experten der Bundeswehr

Art des Ziels

Ziel mit konkretem Zielwert

Umsetzung in der Wetter­symbol­berechnung

Die Anzahl von, durch Expertinnen und Experten der Bundeswehr ausgebildeten, Personen soll von 2024 bis 2030 auf insgesamt 1 000 Personen steigen.

Keine Bewertung möglich. Zu wenig Datenpunkte.

Datenstand

15.01.2025

16.2 Von der Bundeswehr ausgebildetes Personal zur Stärkung der Kleinwaffenkontrolle und Munitionssicherheit

Die Kontrolle von Kleinwaffen und Munition ist ein Bestandteil der internationalen Rüstungskontrollpolitik. Unzureichende Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf Kleinwaffen und Munition können zu einer Eskalation von Konflikten und zur illegalen Verbreitung von Waffen führen. Die Bundeswehr beteiligt sich im Rahmen ihrer sicherheitspolitischen Verantwortung durch die Entsendung von Expertinnen und Experten in diesem Bereich, die in verschiedenen Weltregionen Personal zur Stärkung der Kleinwaffenkontrolle und Munitionssicherheit ausbilden.

Der Indikator stellt die Anzahl der Personen dar, die seit 2024 von der Bundeswehr in den Bereichen Kleinwaffenkontrolle und Munitionssicherheit insgesamt ausgebildet wurden. Die Daten basieren auf einer Sonderauswertung des Zentrums für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr.

Die Ausbildung umfasst Themen wie Lagersicherheit, Waffenidentifikation, Munitionstransport und Dokumentation. Dabei wird zwischen der Ausbildung zur Kleinwaffenkontrolle (Identifikation, Dokumentation, Registrierung) und der Ausbildung zur Lager- und Munitionssicherheit (Physical Security and Stockpile Management, PSSM) unterschieden. Letztere konzentriert sich auf die sichere Lagerung und den Transport von Munition und Sprengstoffen sowie auf Sicherheitsvorkehrungen für Munitionslager, einschließlich deren Abstände zur zivilen Bebauung. Die verschiedenen Ausbildungen dauern zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Jährlich werden etwa 5 bis 10 Maßnahmen durchgeführt. Mit jeder Maßnahme werden rund 15 bis 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgebildet. Die regionalen Schwerpunkte werden jährlich in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt festgelegt. Aktuell konzentriert sich die Arbeit auf Südosteuropa, einschließlich der Ukraine, Westafrika, insbesondere dem ECOWAS-Raum (Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten), und Zentralasien.

Im Jahr 2024 wurden 182 Fachkräfte ausgebildet, davon 33 Frauen und 149 Männer. Das politisch festgelegte Ziel ist es, zwischen Anfang 2024 und Ende 2030 insgesamt mindestens 1 000 Personen in dem Bereich auszubilden. Der dazu jährlich notwendige Umfang der Ausbildungsmaßnahmen wurde bei der ersten Erfassung 2024 erreicht.

Alle ausgebildeten Personen werden in dem Indikator gleichwertig betrachtet, unabhängig von der Dauer und Intensität der Ausbildung, was die Aussagekraft des Indikators in gewissem Maße einschränkt. Auch können aus dem Indikator keine qualitativen Rückschlüsse auf die Art der Ausbildungen oder die spätere praktische Anwendung der vermittelten Fähigkeiten gezogen werden. Eine Revision in Form nachträglicher oder fortlaufender Kontrolle der vermittelten Inhalte ist – sofern diese durchgeführt wird – nicht Teil des Indikators. Es lässt sich auch nicht feststellen, inwiefern oder in welchem Umfang die geschulten Personen später tatsächlich zur Verhinderung der illegalen Verbreitung von Waffen beitragen.